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Bindeglied zwischen Klinik und Bürgern

16 Frauen und Männer aus der Region begleiten die Arbeit unserer Klinik als beratendes Gremium: Als Beirat stehen sie für den Dialog zwischen Klinik und Öffentlichkeit.

In der Öffentlichkeit ist meist wenig über die therapeutische Arbeit in forensischen Kliniken bekannt. Um über das Thema Maßregelvollzug zu informieren und aufzuklären ist der offene Dialog mit den Bürgern wichtig. Bereits seit 1984 gibt es deshalb auch an unserer Klinik einen Klinikbeirat. Er setzt sich zusammen aus Bürgern der umliegenden Gemeinden, Kommunalpolitiker/innen, Vertretern der Kirchen, der Schulen, der Justiz und der Polizei, Ärzten sowie Vertreter von psychosozialen Einrichtungen.

Die Beiratsmitglieder werden regelmäßig aus erster Hand informiert, etwa über Belegungszahlen, Behandlungsansätze oder die Umsetzung der Sicherheitsstandards. Darüber hinaus thematisiert er allgemeine Fragen des Maßregelvollzuges. Der Beirat trifft sich etwa viermal im Jahr. Die Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich im Beirat.

Die Mitglieder

  • Marita Bickmann, Katholische Pfarrgemeinde St. Magnus
  • Manfred Giesche, Anwohner 
  • Nicole Wagner-Greiner, Jona Kindergarten
  • Antje Hirland, ev. Krankenhausseelsorgerin
  • Kay Hofheinz, Stadtmarketing Marsberg/ Vertreter der Anwaltschaft
  • Dr. med. Kaya Ergül, Ärztin MVZ Marsberg
  • Mattias Koch, Bürgermeister Stadt Marsberg
  • Norbert Köchling, Nachbarschaft / Caritas-Werkstätten
  • Werner Martin, Anwohner
  • Björn Röleke, Arbeitgeber/Nachbarschaft
  • Wolfgang Schlenke, Gewerkschaft ver.di
  • Andreas Schulte, Leiter der Polizeiwache Marsberg
  • Jurij Seibel, Amtsgericht Marsberg
  • Josef Siebrecht (Rat Stadt Marsberg, CDU)
  • Klaus Striepeke, Ärztlicher Leiter des MVZ Westheim
  • Ralf Walfort (Rat Stadt Marsberg, SPD)

Konstituierende Sitzung Beirat wählt neue Vorsitzende

Marsbergs Bürgermeister Matthias Koch und Kay Hofheinz leiten Gremium

Der aktuelle Klinikbeirat des LWL-Therapiezentrums für Forensische Psychiatrie Marsberg hat sich am 07. Mai 2026 konstituiert. Die teils neuen Mitglieder wählten in ihrer ersten Sitzung Marsbergs Bürgermeister, Matthias Koch (SPD), zu ihrem Vorsitzenden. Kay Hofheinz, Fachanwalt für Strafrecht und langjähriges Beiratsmitglied, wurde zu seinem Stellvertreter gewählt. Der Direktor des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe, Dr. Georg Lunemann (3. v.l.) gratulierte Bürgermeister Matthias Koch (Mitte) zur Wahl im Beisein von Hans-Peter Tappe (Kaufmännischer Direktor, v. l.), Tilmann Hollweg (LWL-Maßregelvollzugsdezernent) sowie Dietmar Pingel (Therapeutischer Direktor), Stefan Nicke (stellv. kaufm. Direktor) und Pflegedirektor Hubertus Gerlach (r). Foto: LWL/Bütow

Die Aufgaben des Beirates

Die Aufgaben des Beirates im LWL-Therapiezentrum für Forensische Psychiatrie Marsberg werden durch das am 31.12.2021 in Kraft getretene Strafrechtbezogene Unterbringungsgesetz (StrUG) NRW im § 51 geregelt:

1. Die unteren staatlichen Maßregelvollzugsbehörden zur Durchführung von Unterbringungen nach § 1 berufen für jeden Standort einen Beirat.

2. Aufgabe des Beirats ist die Förderung des Verständnisses und der Akzeptanz der Öffentlichkeit für die Aufgaben der Einrichtungen. Die Beiräte können der Leitung der Einrichtung konzeptionelle oder organisatorische Vorschläge zur Verbesserung der strafrechtsbezogenen Unterbringung unterbreiten. Die Mitglieder der Beiräte nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr.

3. Den Beiräten sollen Personen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen angehören. Sie sollen überwiegend Einwohner der Gemeinde sein, in der die Einrichtung liegt. Höchstens die Hälfte der Mitglieder des Beirats ist vom Rat der Gemeinde nach Satz 2 zu bestimmen. Die übrigen Mitglieder des Beirats werden vom Träger bestimmt. Der Beirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitz und seine Stellvertretung.

4. Die Mitglieder des Beirats können sich über inhaltliche und organisatorische Fragen der Durchführung der Unterbringungen unterrichten lassen sowie die Einrichtung besichtigen. Ein Recht auf Akteneinsicht besteht nicht. An Entscheidungen über einzelne untergebrachte Personen sind die Beiräte nicht beteiligt. Das Recht der untergebrachten Person auf Datenschutz ist zu wahren. Personenbezogene Daten über untergebrachte Personen dürfen den Mitgliedern des Beirats nicht offengelegt werden. (5) Das Nähere regeln die unteren staatlichen Maßregelvollzugsbehörden in einer Geschäftsordnung.