Therapie zum Schutz der Gesellschaft
Im LWL-Therapiezentrum für Forensische Psychiatrie Marsberg behandeln wir mit qualifizierten Therapien suchtkranke Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung straffällig geworden sind.
In der rundum gesicherten Fachklinik des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) werden ausschließlich Männer untergebracht. Sie sind von einem Gericht in den Maßregelvollzug eingewiesen worden, weil sie eine gezielte und umfassende Behandlung benötigen.
Unsere Therapien sind darauf ausgerichtet, die Patienten unter größtmöglicher Sicherheit für die Bevölkerung zu resozialisieren.
Was ist Maßregelvollzug?
Verübt ein psychisch- oder suchtkranker Mensch eine schwere Straftat, kann er von einem Gericht im Maßregelvollzug untergebracht werden. Der Maßregelvollzug soll sichern - und so die Gesellschaft vor weiteren Straftaten schützen - und er soll behandeln.
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Grundlagen des Maßregelvollzugs sind das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung und das Maßregelvollzugsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Denn: Maßregelvollzug ist Ländersache.
Unser Auftrag: Besserung
Ziel der Therapie von sucht- und psychisch kranken Straftätern ist, diese so zu befähigen, dass von ihnen nach der Entlassung aus dem Maßregelvollzug keine erneuten erheblichen Straftaten mehr zu erwarten sind.
Unser Auftrag: Sicherung
Neben dem gesetzlichen Auftrag der Behandlung besteht der Auftrag der Sicherung. Die Gesellschaft soll vor weiteren schweren Straftaten geschützt werden. Das geschieht baulich, aber auch therapeutisch.
Seit 2010 ausgezeichnet für familienorientierte Personalpolitik
„Auszeichnungen wie diese zeigen, dass wir bereits einen guten Weg als attraktiver Arbeitgeber eingeschlagen haben.“
Mit dem Qualitätssiegel verpflichten wir uns auch in Zukunft zu einer nachhaltigen familienbewussten Personalpolitik.